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BFH, 25.10.1957 - VI 143/56 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerrechtliche Stellung eines angestellten Vereinsmitglieds und die daraus resultierende Lohnsteuerpflicht des Vereins
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Papierfundstellen
- BFHE 66, 38
- BStBl III 1958, 15
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.10.1954 - IV 127/53 U
Kein Dienstverhältnuis im Sinne des Lohnsteuerrechts zwischen dem …
Auszug aus BFH, 25.10.1957 - VI 143/56 U
Wenn der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung IV 127/53 U vom 7. Oktober 1954 (Slg. Bd. 59 S. 427, Bundessteuerblatt - BStBl - 1954 III S. 374) bei der Tätigkeit von Betriebskassierern einer Gewerkschaft ein Arbeitsverhältnis verneint hat, so ist hierfür offenbar entscheidend gewesen, daß das gewährte Entgelt - es handelte sich um Jahresbeträge von durchschnittlich 47 DM - so gering und die Einziehung mit so wenig Mühe verbunden war, daß für die Übernahme in erster Linie ideelle Gründe, nicht aber Gewinnabsichten in Betracht kamen.
- BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88
Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern
Bei derartigen Arbeiten ist eher eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers anzunehmen, als bei gehobenen Tätigkeiten (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1957 VI 143/56 U, BFHE 66, 38, BStBl III 1958, 15; vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37, und vom 3. August 1978 VI R 212/75, BFHE 126, 271, BStBl II 1979, 131). - BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S
Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften
- BFH, 03.12.1965 - VI 167/63 U
Entschädigungsleistungen an einen Vorstand und deren Stellvertreter einer …
Zwar hat der Senat mehrfach, so im Urteil VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 15, Slg. Bd. 66 S. 38) entschieden, daß bei nur gelegentlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten regelmäßig ein Arbeitsverhältnis zu verneinen ist, weil es dann an der Eingliederung in den Organismus des Auftraggebers fehlt.
- BFH, 08.06.1967 - IV 162/63
Bestehen eines Dienstverhältnisses für die Tätigkeit für eine Gesellschaft bei …
Eine Person, die in solcher Weise in der Höhe der für ihre Tätigkeit gewährten Vergütung vom Geschäftsergebnis eines Betriebes abhängig ist, ist nicht Arbeitnehmer, weil sie ein so erhebliches Unternehmerrisiko trägt, daß ihre Tätigkeit als selbständig betrachtet werden muß (vgl. BFH-Urteil VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957, BFH 66, 38, BStBl III 1958, 15, und I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, BFH 73, 827, BStBl III 1961, 567). - BFH, 11.03.1960 - VI 186/58 U
Nebenberuflich tätige Vertrauensleute einer Buchgemeinschaft als deren …
Es habe sich insbesondere mit den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 15, Slg. Bd. 66 S. 38) in Widerspruch gesetzt. - BFH, 24.11.1961 - VI 87/60 U
Einordnung von gelegentlich engagierten Hopfentretern als Arbeitnehmer
Im Urteil des Bundesfinanzhofs VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 15, Slg. Bd. 66 S. 38) sei eine Person als Arbeitnehmer angesehen worden, wenn sie nur ein unselbständiges Glied in einem fremden Betrieb sei, die Arbeit einfach und klar vorgezeichnet sei und kein Unternehmerrisiko bestehe.